Beitragsklasse | Bemessungsgrundlage | Bruttobeitrag* |
---|---|---|
1 | bis 10.000 € | 70,00 € |
2 | 10.001 bis 15.000 € | 90,00 € |
3 | 15.001 bis 20.000 € | 115,00 € |
4 | 20.001 bis 25.000 € | 125,00 € |
5 | 25.001 bis 30.000 € | 145,00 € |
6 | 30.001 bis 40.000 € | 165,00 € |
7 | 40.001 bis 55.000 € | 190,00 € |
8 | 55.001 bis 70.000 € | 235,00 € |
9 | 70.001 bis 80.000 € | 255,00 € |
10 | 80.001 bis 90.000 € | 280,00 € |
11 | 90.001 bis 120.000 € | 335,00 € |
12 | 120.001 bis 140.000 € | 395,00 € |
13 | über 140.000 € | 455,00 € |
Aufnahmegebühr (einmalig) | 10,00 € | |
* inkl. 19% MwSt |
Die Beitragsbemessungsgrundlage bildet die Summe aller steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des Mitglieds bzw. der zusammenveranlagten Ehegatten des Vorjahres. Hierzu gehören u.a. der Bruttoarbeitslohn, Zins-, Miet- und Renteneinnahmen, Arbeitslosengeld, Kranken- und Überbrückungsgeld etc. und sonstige Bezüge einschließlich der Leistungen der Familienkasse (Kindergeld u.a.). Sind im Jahr des Eintritts Steuererklärungen für mehr als ein Vorjahr zu erstellen, so werden die Einkünfte aus allen zu erklärenden Vorjahren zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage zusammengerechnet. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die für die Beitragsfestsetzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Härteklausel:
In Einzelfällen kann – auf Antrag – der Vereinsvorstand, aus sozialen Gründen, innerhalb der Abstufung bis zu drei Stufen nach unten abweichen.
Der Verein leistet seinen Mitgliedern Beratung und tätige Hilfe in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz. Der Lohnsteuerhilfeverein Imposta e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins ist ein Jahresbeitrag, der nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft ist. Auf die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen des Vereins kommt es nicht an.
Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals bei Eintritt in den Verein – zuzüglich einer Aufnahmegebühr in Höhe von 10€ fällig. In den Folgejahren wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 1.2. eines jeden Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten und wird per Bankeinzug erhoben, bzw. kann in Ausnahmefällen auch fristgemäß in bar oder per Banküberweisung entrichtet werden. Neben dem Mitgliedsbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr werden für die Tätigkeit des Vereins keine weiteren Gebühren erhoben. Steuerliche Beratungen dürfen aus versicherungs- und gesetzlichen Gründen erst nach Aufnahme als Mitglied erfolgen. Die Beratungsleistungen des Vereins sind für Mitglieder kostenlos. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit durch schriftliche Kündigung zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung ist an die Adresse des Vereinsvorstandes (wie oben) zu richten.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 19.09.2020 in Maintal für den Vorstand Angelo Daniele Buscemi
Anerkannt durch OFD Frankfurt am Main * Eingetragen beim Amtsgericht Hanau Nr. VR 31980 * Vorsitzender des Vorstands: Angelo Daniele Buscemi